In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für Fahrten nur dann übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Kassenleistung medizinisch notwendig sind. Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Der darüber hinaus im Bundesreisekostengesetz vorgesehene höhere Kilometersatz von 0,30 Euro kommt nicht zum Tragen, da bei der Übernahme von Fahrkosten zu medizinischen Behandlungen kein . Voraussetzung ist in nahezu allen Fällen, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist. Wir übernehmen Ihre Fahrkosten zu einer Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn diese Fahrt aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Community-Experte. wenn eine Begleitperson dabei ist, EUR 0,19. Reisekosten zur Erweiterten Ambulanten Physiotherapie Ihre geleisteten Zuzahlungsbeträge erfassen wir automatisch bei Ihrer Belastungsgrenze, wenn Ihr Transportunternehmen mit uns abrechnet. Welche Leistungen Sie bei der Versorgung mit Heilmitteln bei uns in Anspruch nehmen können. Die Befreiung von der Zuzahlung ist bei Überschreiten der Belastungsgrenze möglich, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung. Die Fahrt zum Arzt steuerlich geltend machen - so geht's! Für diese Fahrten brauchen Sie nur eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Arzt. wenn eine Begleitperson dabei ist, pauschal EUR 9,30 pro Fahrtstrecke. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich. In diesem Fall ist es unbedingt notwendig, sich mit der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger in . Für die Verordnung einer Krankenbeförderung gilt die Regel: Stationäre Behandlung. Fahrtkostenerstattung Physiotherapie - REHAkids Wir übernehmen die Kosten, wenn die Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer unserer Leistungen zusammenhängen. Fahrtkosten zur Krebstherapie - Krebsinformationsdienst fahrtkosten physiotherapie krankenkasse Patienten zahlen bei jeder Transportart 10 % der Fahrtkosten selbst, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €. Antrag auf Erstattung von Fahrkosten (nicht barrierefrei) (PDF, 1MB) Kostenübernahme von Fahrkosten. Klasse sowie Taxi, Mietwagen oder Krankenfahrten berücksichtigen. Mit Bescheid vom 22.11.2005 lehnte die Beklagte die Übernahme von Fahrtkosten erneut ab. Sie leisten lediglich eine Zuzahlung von 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro für jede Fahrt.